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Bereits seit 2019 müssen Arbeitgeber für Neuverträge in der betrieblichen Altersvorsorge
einen Zuschuss in Höhe von 15 % der Entgeltumwandlung zahlen.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt diese Regelung auch für Altverträge.
Ihre Fragen zum Thema
• Umgang mit den verpflichtenden Zuschüssen für Altverträge
• Weitergabe der Beitragsersparnis des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung
• Berücksichtigung der bisherigen Arbeitgeberzuschüsse
➔ Beantworten wir Ihnen gerne auf ihre persönliche Situation abgestimmt!
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