
Wer als Arbeitgeber arbeitssuchende Menschen einstellt, kann einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgeld erhalten. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des Staates, der gegebenenfalls eine geringere Arbeitsleistung für eine Übergangszeit ausgleichen soll.
Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen, können bis zu 6 Monate einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes erhalten. Sofern Sie das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist für den Arbeitgeber sogar eine Förderung von bis zu 12 Monaten möglich. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann eine höhere und längere Förderung erfolgen.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und erhöhen so Ihre Chancen auf einen Eingliederungszuschuss.