Juristische Personen, also GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited oder AG,
sowie alle eingetragenen Personengesellschaften, etwa OHG, KG, GmbH & Co. KG sind
meldepflichtig.
Selbst wenn diese Gesellschaften nur eine sogenannte Ein-Personen-Gesellschaft sind,
müssen Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern dem elektronischen
Transparenzregister melden.
Ein Handelsregistereintrag reicht nicht mehr?