Um betroffenen Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen
Situation mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische
Landeskabinett eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis
zum 30. Juni 2023 beschlossen