Ab 2018 werden in Deutschland Kassenprüfungen durchgeführt. Kassenprüfungen werden nicht vorher angekündigt und fokussieren sich auf die Kontrolle der ordnungsgemäßen Kassenführung. Die Prüfer prüfen ob an den elektronischen und digitalen Kassen generell eine Manipulation möglich wäre oder ob eine solche stattgefunden hat. In beiden Fällen liegt ein Strafbestand vor. Unternehmen und Vereine, die bei einer Kassennachschau keine ordnungsgemäße Kassenführung vorweisen können, müssen mit Geldbußen von bis zu 25.000 € rechnen. Mögliche Vergehen sind beispielsweise das Versäumen der Einzelaufzeichnungspflicht ( jeder Verkauf ist einzeln abzuspeichern und muss mindestens zehn Jahre lang archiviert werden), unterschiedliche Summen am Z-Bon und in der Registrierkasse, nicht nummerierte Kassenbons oder nachweisbare Manipulationen. Ein mit Excel geführten Kassenbuch verstößt gegen die GoBs und ist zu verwerfen, FG Hamburg, Urteil vom 17.09.2015- 2 K 253/14-. Grund hierfür, dass die einzelnen Zeilen veränderbar, überschreibbar und damit wie mit Bleistift geschrieben sind. Dies verstößt gegen § 146 AO und gegen die GoB und ist unzulässig.
Sollte die Führung einer offenen Ladenkasse möglich sein, so ist insbesondere täglich ein Kassensturz vorzunehmen und zu dokumentieren. Ebenso sind Einlagen und Entnahmen sofort aufzuzeichnen (Beleg).
Das Finanzamt verlangt also absolute Transparenz in der Kassenführung. Bitte passen Sie ihr System an die entsprechenden Anforderungen an. Stellen Sie sicher dass Ihre Kasse gesetzeskonform ist.
Nähere Informationen zu dem Thema können wir Ihnen geben.