Bisher liegt der Sachwertfaktor je nach Region und Immobilie bei 0,9 bis 1,1.
Ab 01.01.2023 soll dieser Faktor zwischen 1,3 und 1,5 betragen.
Was in „nackten Zahlen“ noch nicht so dramatisch klingen mag, aber die Erhöhung des
Faktors von
0,9 auf 1,3 bedeutet eine Wertsteigerung von 44 Prozent!
Wer zum Beispiel eine Immobilie erbt, oder geschenkt bekommt, muss mit deutlich höheren
Steuerabgaben rechnen.
Die Bewertung bebauter Grundstücke (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser,
Gewerbeimmobilien etc.) soll an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung
angepasst werden.
Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz wird in diesem Zuge nicht geändert!
Die Steuer als solches wird also nicht geändert, nur die Anpassung der
Immobilienbewertung!
Durch die neue Bewertung kommen deutlich höhere Abgaben zustande.
Ein weiterer Grund für die Erhöhung ist, dass das Finanzamt zukünftig von einer
Nutzungsdauer von 80 – statt 70 Jahren ausgeht.