Verlängert der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe
Um betroffenen Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen in der aktuellen
Situation mehr finanziellen Spielraum zu geben, hat das nordrhein-westfälische
Landeskabinett eine weitere Verlängerung der Rückzahlungsfrist bei der NRW-Soforthilfe bis
zum 30. Juni 2023 beschlossen
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Die hohe Kunst der Selbstvermarktung „Der Elevator Pitch“
Ein Elevator Pitch ist ein „Verkaufsgespräch im Aufzug“, oder anders gesagt ein vorbereiteter und eingeübter Text, der Ihnen ermöglicht, Ihre Leistung und den Nutzen für Ihren Kunden in kurzer Zeit zu vermitteln. Stellen Sie sich vor, Sie haben 30 bis 45 Sekunden Zeit, um Ihren Geschäftsführer, einen I Banker oder einen potentiellen Kunden im Aufzug von Ihrer Leistung zu überzeugen.
1. Was ist der Gegenstand Ihres Elevator Pitchs?
Wollen Sie eine konkrete Idee verkaufen, ein Produkt vorstellen, sich selbst oder Ihr Unternehmen präsentieren? Legen Sie klar fest, was der Elevator Pitch zum Inhalt haben soll.
2. Wer sind Sie?
Schreiben Sie auf, wer Sie sind.
3. Was tun Sie für Ihre Kunden?
Notieren Sie, welche Leistung Sie für Ihre Kunden erbringen. Beachten Sie allgemein die Definition, wer ein Kunde ist: Ein Kunde ist jemand, der bereit ist, für Ihre Leistung zu bezahlen.
4. Was ändert sich für Ihre Kunden positiv durch Ihre Leistung?
Ihr Tun muss für Ihre Kunden einen positiven Unterschied machen. Welcher konkrete Unterschied ist das?
5. Entwickeln Sie eine unterhaltsame oder provokative Anfangsthese oder Einstiegsfrage, um das Interesse Ihres Gegenübers zu gewinnen.
Sie kennen aus dem Marketing die Abkürzung AIDA: Attention, Interest, Desire, Action. Die Grundlage erfolgreichen Marketings ist Attention, also die Aufmerksamkeit Ihres Gegenübers.
6. Was sollte Ihr Gegenüber als nächstes tun?
Wie lautet Ihr Appell an Ihren Zuhörer? Nehmen Sie ihn an der Hand und führen Sie ihn in die von Ihnen gewünschte Richtung.
7. Setzen Sie Ihre Antworten zu einem Ganzen zusammen.
Beginnen Sie mit Ihrer interessanten Anfangsthese. Sagen Sie dann, wer Sie sind und was Sie tun. Erklären Sie, eventuell durch konkrete Beispiele, welchen positiven Wert Ihr Tun für Ihre Kunden hat. Schließen Sie mit dem Appell an Ihren Zuhörer. Das Ganze sollte nicht länger als rund 30 bis 45 Sekunden dauern, also ca. 100 bis 150 Wörter umfassen.
Wenn Sie mehr zum Thema Elevator Pitch, Leistungsvermittlung und Karrierethemen wissen wollen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung
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Baufinanzierungen werden teurer
Die Zinsen für Immobilienkredite sind sprunghaft gestiegen. Damit haben selbst die meisten
Fachleute nicht gerechnet. Ende Mai betrug der Sollzins für zehnjährige Zinsbindungen etwa
2,7 Prozent, laut Verbraucherzentrale NRW.
Anfang 2021 hätte ein Neubau 525.000 Euro kosten sollen.
Beim damaligen jährlichen Zinssatz von 0,6% lag die monatliche Kreditrate, inklusive 2%
Anfangstilgung, bei 1.138 Euro.
Das gleiche Haus soll nun 590.000 Euro kosten.
Der Kreditzins liegt bei 2,9% und das bedeutet eine Kreditrate von 2.409 Euro monatlich.
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Fachkräftemangel ist das größte Risiko für Unternehmen
Eine Studie zeigt ein Stimmungsbild der deutschen Wirtschaft – es ist eher pessimistisch. Besonders der Fachkräftemangel stellt Firmen vor Herausforderungen. Unternehmen werden immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Gerade dieses Jahr zählten wohl beispielsweise die Digitalisierung oder die Umsetzung der DSGVO zu diesen Erschwernissen. Doch eine aktuelle Studie zeigt, dass insbesondere eine Schwierigkeit deutschen Unternehmern die größte Sorge bereitet: der Fachkräftemangel. Dieser stelle aktuell und auch zukünftig das größte Risiko für Firmen dar. Wie wirken sich diese Personal-Engpässe auf die befragten Unternehmen aus und welche Maßnahmen werden zur Problemlösung ergriffen?
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Angst vor dem Fachkräftemangel um 14 Prozent angestiegen. Mit 65 Prozent haben über zwei Drittel aller Unternehmen Probleme, qualifizierte Beschäftigte zu finden.
Fachkräftemangel äußert sich vor allem durch höhere Recruitingkosten
Der Mangel an qualifiziertem Personal macht sich bei 74 Prozent der befragten Firmen durch höhere Kosten für die Personalgewinnung aus. Gefolgt von geringerer Produktivität, entgangenen Wachstumschancen . So haben 40 Prozent der Arbeitgeber Schwierigkeiten Mitarbeiter zu finden, die über die notwendige Berufserfahrung verfügen, aber auch das passende Ausbildungsniveau und angemessenes technisches Wissen sind Mangelware unter suchenden Arbeitnehmern.
Sie haben Fragen zum Personalrecruiting dann sprechen Sie uns an.
Ihr CCC Team
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Lassen Sie sich Neuanstellungen fördern!
Wer als Arbeitgeber arbeitssuchende Menschen einstellt, kann einen Eingliederungszuschuss zum Arbeitsentgeld erhalten. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung des Staates, der gegebenenfalls eine geringere Arbeitsleistung für eine Übergangszeit ausgleichen soll.
Arbeitgeber, die einen Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen, können bis zu 6 Monate einen Eingliederungszuschuss in Höhe von bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes erhalten. Sofern Sie das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist für den Arbeitgeber sogar eine Förderung von bis zu 12 Monaten möglich. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann eine höhere und längere Förderung erfolgen.
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und erhöhen so Ihre Chancen auf einen Eingliederungszuschuss.
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22.12.2021
Zuschusspflicht in der betrieblichen Altersversorgung
Bereits seit 2019 müssen Arbeitgeber für Neuverträge in der betrieblichen Altersvorsorge
einen Zuschuss in Höhe von 15 % der Entgeltumwandlung zahlen.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt diese Regelung auch für Altverträge.
Ihre Fragen zum Thema
• Umgang mit den verpflichtenden Zuschüssen für Altverträge
• Weitergabe der Beitragsersparnis des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung
• Berücksichtigung der bisherigen Arbeitgeberzuschüsse
➔ Beantworten wir Ihnen gerne auf ihre persönliche Situation abgestimmt!
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Mitarbeiterführung im Wandel die Generation Y übernimmt Verantwortung
Wenn Old-School-Führung auf New-Work-Leadership trifft, bleiben Konflikte nicht aus. Aber wollen Unternehmen den digitalen Wandel erfolgreich gestalten, müssen sie der Generation Y – den in den Jahren 1980 bis 1995 geborenen Menschen – mehr Verantwortung übertragen. Im Gegensatz zu früheren Jahrgängen setzen diese Digital Natives neue Prioritäten und wollen mehr als je zuvor auch im Job mitreden dürfen. Ihre Ansprüche an Unternehmen sind hoch. Sich dieser Entwicklung zu verschließen ist für die heutigen Chefs keine Option.
Diese „Generation Why“, wie das englische Y ausgesprochen wird, stellt alles infrage – auch überkommene Führungsrollen. Vorgesetzte sollen nach ihrer Vorstellung mehr Coach sein als Chef, eher Mentor als Kontrolleur. Sie sollen lenken, leiten und vertrauen, statt das klassische Command & Control walten zu lassen. Die mit dem Internet aufgewachsenen Mitarbeiter respektieren zwar Hierarchien, aber Macht und Autorität erlangen Vorgesetzte aus ihrer Sicht nicht allein wegen ihres Titels oder Alters, sondern sie müssen sie sich durch Wissen oder Kompetenz erwerben.
Junge Mitarbeiter möchten in ihrem Beruf etwas Sinnvolles tun und machen damit ihrem Titel „Generation Why“ alle Ehre. Sie wollen ihr eigenes Leben optimieren, und dazu zählt eben auch ein Job, der über eine faire Bezahlung hinaus einen fühlbaren Nutzen stiftet.
Gleichzeitig gehen die Angehörigen der Generationen Y und Z mit digitalisierten Prozessen meist deutlich unbeschwerter um als etablierte Mitarbeiter und sind im Idealfall zugleich Treiber und Umsetzer der Digitalisierung im Unternehmen.
Es geht darum, wirklich transformational führen zu wollen und dabei selbst als Vorbild zu agieren. Führungskräfte, egal aus welcher Generation, müssen heute die Dinge, die Teil ihrer Unternehmenskultur sein sollen, auch vorleben.
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Eintrag ins Transparenzregister
Eintrag ins Transparenzregister
Das eingeführte Transparenzregister soll Aufschluss über die wirtschaftlichen Berechtigten
eines Unternehmens geben.
Hintergrund ist das im Juni 2021 beschlossene Transparenzregister- und
Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw).
Damit werden alle Gesellschaften ab dem 1. August 2021 eintragungspflichtig
Wer muss sich eintragen?
Viele Unternehmen werden als GmbH, OHG oder auch als UG geführt.
Diese Firmen müssen sich in das Transparenzregister eintragen.
Verschont von der Neuregelung bleiben nur Einzelunternehmer!
Wen betrifft das Transparenzregister?
Juristische Personen, also GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Limited oder AG,
sowie alle eingetragenen Personengesellschaften, etwa OHG, KG, GmbH & Co. KG sind
meldepflichtig.
Selbst wenn diese Gesellschaften nur eine sogenannte Ein-Personen-Gesellschaft sind,
müssen Angaben zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern dem elektronischen
Transparenzregister melden.
Ein Handelsregistereintrag reicht nicht mehr?
Für viele Unternehmen war die Eintragung ins Transparenzregister bis August 2021 keine
Pflicht, denn wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten aus anderen
Registern, wie beispielsweise dem Handelsregister ergaben, reichte dies aus.
Zum 1. August 2021 wurde die Eintragung ins Transparenzregister zur Pflicht:
Die bisher nicht meldepflichtigen Daten, die in anderen Registern digital gespeichert sind,
müssen zwingend an das Transparenzregister gemeldet werden.
Die vom Gesetzgeber festgelegten Fristen:
• Aktiengesellschaften, Societas Europaea und Kapitalgesellschaften auf Aktien
mussten ihre Daten bereits bis zum 31. März 2022 melden.
• Das Fristende für alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften,
Europäischen Genossenschaften und Partnerschaftsgesellschaften: der 30. Juni
2022 ist der Stichtag.
• Für alle übrigen Rechtsformen sind die Eintragungen bis zum 31. Dezember 2022
vorzunehmen.
Bußgelder wegen fehlender Angaben können ein Jahr nach dem Fristversäumnis festgesetzt
werden – also je nach Rechtsform
• zum 31. März 2023,
• zum 30. Juni 2023
• zum 31. Dezember 2023.
Bußgelder drohen, auch Rückforderung der Coronahilfen!
Betriebsinhaber sollten jetzt prüfen, ob sie ihrer Eintragungspflicht bereits nachgekommen
sind! Es gibt keine Ausnahmen, auch für eine Ein-Personen-GmbH müssen die
Eintragungen zum wirtschaftlichen Berechtigten vorgenommen werden!
Bußgelder wegen fehlender Angaben können zwar frühestens ein Jahr nach dem
Fristversäumnis festgesetzt werden, doch es drohen nicht nur Bußgelder:
Für Unternehmen, die Corona-Finanzhilfen (Überbrückungshilfen etc.) beantragt oder bereits
erhalten haben, kann es wesentlich teurer werden. Denn die Eintragung ins
Transparenzregister gehört zu den Voraussetzungen für die Antragsberechtigung.
Wird im Nachgang festgestellt, dass die beim Antrag erteilte Verpflichtungserklärung verletzt
wurde, droht die komplette Rückzahlung der Überbrückungshilfe.
Betriebe sollten daher die erforderlichen Angaben spätestens vor der Erstellung der
Schlussrechnung(en) bzw. Endabrechnung der Coronahilfen melden.
Wer ist zu melden?
„Wirtschaftlich Berechtigte“ sind die Personen, die hinter Kapital- oder
Personengesellschaften stehen und diese kontrollieren.
Dabei gilt als relevante Kontrolle, wenn die natürliche Person entweder unmittelbar oder
mittelbar
• Kapitalanteile über mehr als 25 Prozent hält oder
• Stimmrechte von mehr als 25 Prozent kontrolliert
Welche Daten sind zu melden?
Von den wirtschaftlichen Berechtigten muss gemeldet werden:
• Name
• Vorname
• Geburtsdatum
• Staatsangehörigkeit
• Wohnort
• Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses
Sobald einmal etwas zum Transparenzregister gemeldet wurde, sind alle künftigen
Änderungen dort stets weiterhin zu pflegen. Und dies „unverzüglich“ bei jeder Änderung.
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Corona-Soforthilfen reicht nicht !
Kurzarbeitergeld, Steuerstundung und Liquiditätshilfen – das sind die 3 Hauptinstrumente gegen die Auswirkungen der Corona-Krise bei Selbstständigen und Unternehmen.
Es bewegt sich etwas. Durch die zahlreichen dramatischen Schilderungen der aktuellen Situation von Selbstständigen und kleinen Unternehmen und die vielen Appelle unterschiedlichster Akteure werden neue Maßnahmenpakete auf Bund- und Länderebene diskutiert und verabschiedet. Wir stellen euch alle Soforthilfen für die Corona-Krise auf möglichst aktuellem Stand zusammen.
Die Einschläge aufgrund der Corona-Krise sind bei vielen Selbstständigen und Unternehmen groß. Dies meinte der Bundesfinanzminister aber wahrscheinlich nicht, als er vergangene Woche von einer Bazooka sprach, die nun in der Krise zum Einsatz kommen solle. Schnelle und effektive Hilfe lässt weiter auf sich warten. Das gilt insbesondere für die so dringend benötigte Liquidität. Viele Unternehmer stehen jedoch bereits jetzt vor dem Aus.
Selbst das Kurzarbeitergeld muss zunächst durch das Unternehmen vorfinanziert werden, bevor es von der Arbeitsagentur erstattet wird. Und wie die Liquiditätshilfen der KfW beantragt werden können, ist für viele Akteure weiterhin unklar. Die Informationen sind dürftig, Hotlines überfordert. In einer gestrigen Mitteilung der KfW heißt es:
Technisch ist eine Zusage und Auszahlung spätestens ab dem 14.4.2020 möglich.
Bis dahin soll es ab dem 23.03.2020 eine Übergangsregelung geben, die aber viel zu kompliziert klingt. Und vor allem: So schnell wird also kein Geld fließen. Zudem erfolgt weiterhin eine Risikoprüfung – welchen Sinn dies in diesen Krisen-Zeiten hat und wie die Prüfung der hohen Zahl zu erwartender Anträge erfolgen soll, ist völlig offen.
Hauptmanko: Kredit statt Zuschuss
Die größte Schwäche der versprochenen Bazooka liegt jedoch darin, dass die Liquiditätshilfen für die Unternehmen als Kredite bereitgestellt werden sollen. Kredite, die später zurückzuzahlen sind.
Gerade die Kleinst- und Kleinbetriebe, deren Liquidität oftmals sehr knapp ist, werden in der Zukunft nicht die Möglichkeit haben, diese Kredite aus ihrem operativen Geschäft zu tilgen. Schließlich können sie den Corona-Kredit auch nicht dazu einsetzen, Kapazitäten zu erweitern oder größere Aufträge (es gibt ja derzeit überhaupt keine Aufträge) und damit zukünftigen Umsatz vorzufinanzieren, der dann wiederum die Rückzahlung ermöglichen würde.
Ein kluger Unternehmer nimmt in Krisenphasen keinen Kredit auf, sondern stärkt die Eigenkapitalbasis. Schließlich ist die Unsicherheit hoch und der Kapitalbedarf der nächsten Monate völlig unklar. Doch genau das soll nun geschehen – die Verschuldung der Unternehmen wächst.
Wir wissen aber nicht, wann sich die Wirtschaft halbwegs stabilisieren wird, wie es nach der Corona-Krise weitergeht und ob Aufträge und Konsum wie vor der Krise wieder einsetzen. Der Kredit aber ist da und muss zurückgezahlt werden, ohne, dass er produktiv verwendet wurde. Damit wird unweigerlich eine neue Krise heraufbeschworen.
Daher sollte nun alle Kraft auf folgende Maßnahmen verwendet werden:
- Aussetzung von bestehender Kredittilgung und Zinszahlungen – Übernahme dieser Verpflichtungen durch den Staat
- Schnelle Vorfinanzierung des Kurzarbeitergelds durch die Arbeitsagentur
- Umfangreiche und schnell ausgezahlte Zuschüsse für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen
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DSGVO und Ihr Unternehmen
Am 25. Mai 2018 tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft, die das bisherige Datenschutzrecht in weiten Teilen ersetzt. In der Folge muss vermutlich auch Ihr Unternehmen in Bezug auf den Datenschutz einiges ergänzen und nachjustieren.
Wir können Ihnen bei der DSGVO helfen! Rufen Sie uns dazu am besten einfach an: 0231 55 94 140
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